Mitglied werden
Hast Du Interesse ein Teil unseres Vereinslebens zu werden? Dann freuen wir uns darauf Dich kennenzulernen. Für jede/n Musikinteressierte/n ist Platz bei uns! Such Dir im Bereich Ensembles die passende Besetzung für Dich heraus und kontaktier uns über unser Kontaktformular. Wir senden Dir die aktuellen Probenpläne, sodass Du Dir schnell und unverbindlich ein eigenes Bild machen kannst. Aber auch ehrenamtliche Jugendgruppenleiter*innen, Dozent*innen und Fördernde jeglicher Art können bei uns eine sinnstiftende Beschäftigung und Ausbildung finden.
Bei einer unserer Proben wirst Du die Verantwortlichen kennen lernen, die Dich auf Deinem Weg zum Vereinsmitglied begleiten. In den nachfolgenden Bereichen findest Du zusätzlich alle Informationen zum Thema Mitgliedschaft „rechtlich“ beschrieben.
Antragstellung
Für eine Aufnahme in den Verein ist ein schriftlicher Antrag an den Vorstand zu stellen. Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Tag der Zustimmung. Eine Aufnahmegebühr ist nicht zu entrichten.
Der Vorstand behält sich das Recht vor, dem Antrag unter Festlegung einer Probezeit von bis zu 6 Monaten zuzustimmen. Ist dies der Fall, erhält der Antragsteller hierüber eine ausdrückliche Information. Während dieser Zeit kann die Mitgliedschaft von beiden Seiten fristlos und ohne Angabe von Gründen aufgehoben werden.
Unabhängig davon werden mit der Zustimmung zum Antrag die satzungsmäßigen Rechte und Pflichten begründet.
Bei Ablehnung eines Antrags wird dem Antragsteller in der Regel der Ablehnungsgrund mitgeteilt. Ein Anspruch darauf besteht allerdings nicht.
Ist der Antragsteller minderjährig, haben alle sorgeberechtigten Elternteile mit ihrer Unterschrift auf dem Antrag der Mitgliedschaft zuzustimmen.
Wahl des Mitgliedsstatus und damit verbundene Rechte
Bei Antragstellung ist die Art der gewünschten Mitgliedschaft anzugeben. Ein Beitritt kann als musizierendes, nichtmusizierendes oder förderndes Mitglied erfolgen. Die einzelnen Arten unterscheiden sich im Umfang der zustehenden Mitgliedsrechte. Ein späterer Wechsel ist jederzeit möglich.
Nichtmusizierende und fördernde Mitglieder haben kein Recht auf eine musikalische Förderung aus Mitteln des Vereins.
Jahreshauptversammlung der Vereinsmitglieder
Die Hauptversammlung findet einmal jährlich im ersten Quartal eines jeden Jahres (meist im März) statt. Die Mitglieder stimmen in ihrer Jahreshauptversammlung über alle wesentlichen und richtungsweisenden Beschlüsse des Vereins ab. Insbesondere ist die Versammlung für die Festlegung der Beitragsordnung sowie die Wahl und Entlastung des Vorstandes verantwortlich. Ebenso werden hier alle bedeutsamen Dinge eines abgelaufenen Geschäftsjahres besprochen und die Planungen für das laufende Jahr bekannt gegeben.
Alle Mitglieder sollten ihre Teilnahme an der Mitgliederversammlung ermöglichen. Die Einladung wird an alle Mitglieder mindestens drei Wochen vor dem Versammlungstermin verschickt. Jede ordnungsgemäß einberufene Versammlung ist beschlussfähig.
Mitgliedschaft von Kindern und Jugendlichen
Die Aufgabe unseres Vereins ist es unter anderem, Kinder und Jugendliche altersgerecht zu fördern. Um an allen Vereinsaktivitäten teilnehmen zu können, müssen auch alle Kinder im Nachwuchsbereich Vereinsmitglied (musizierendes Mitglied ermäßigt bis 16 Jahre) werden.
Ab Vollendung des 14. Lebensjahres kann ein Minderjähriger sein Stimmrecht bei Mitgliederversammlungen ausüben. Eltern sind nicht berechtigt, das Stimmrecht ihres Kindes an dessen Stelle wahrzunehmen. Eine Teilnahme von Eltern an der Versammlung ist dagegen ausdrücklich erwünscht. Alle Eltern sind herzlich eingeladen, sich an den Diskussionen der verschiedenen Themen zu beteiligen. Aus pädagogischer Sicht empfehlen wir auch eine Teilnahme der nicht stimmberechtigten Kinder an der Versammlung.
Datenspeicherung und Informationsweiterleitung
Die auf dem Antragsformular abgefragten Daten werden von unserem Verein zum Zwecke der Mitgliederverwaltung gespeichert. Jedes Mitglied – bei Minderjährigen auch deren Eltern – ist selbst für die Aktualität dieser Daten verantwortlich. Adressänderungen sowie Änderungen der Telefonnummern oder eMail-Adressen sind durch die Mitglieder in unserem Orchesterbüro umgehend bekannt zu geben.
Der Verein kann nicht für eine mangelnde Informationsweiterleitung verantwortlich gemacht werden, wenn die Erreichbarkeit von Mitgliedern aufgrund veralteter Adressdaten nicht gewährleistet war. Dies gilt insbesondere für Einladungen zur Mitgliederversammlung.
Fast alle Mitglieder verfügen bereits über eine eigene eMail-Adresse. Unser Verein hat sich daher entschlossen, Informationen über Veranstaltungstermine u.ä. über eMail zu versenden. Dafür wird für jedes Mitglied ein eigenes Postfach mit Weiterleitung an eine dem Verein bekannte eMail-Adresse eingerichtet (Standard!). Wahlweise ist auch die Zusendung der Zugangsdaten zum POP3-Server möglich (Bitte im Orchesterbüro nachfragen!).
Beendigung der Mitgliedschaft
Gemäß den Regelungen des § 4 Absatz 4 unserer Satzung kann eine Mitgliedschaft durch Austritt nur mit einer Frist von vier Wochen zum Ende eines Kalenderjahres beendet werden. Hierfür ist eine schriftliche Kündigung der Mitgliedschaft an den Vorstand zu richten. Minderjährige benötigen für den Austritt die Zustimmung ihrer Eltern.
Die Auflösung der Mitgliedschaft befreit nicht von der Erfüllung bestehender Verpflichtungen gegenüber dem Verein. Dies gilt insbesondere für finanzielle Ansprüche des Vereins gegenüber dem Mitglied.
Jugend und Kultur fördern
Gemeinsam mit Musikerinnen und Musikern sowie Freunden der Ensembles bilden wir den Verein »Jugend- & Blasorchester Leipzig e.V.«. Egal, ob Musiker oder Förderer der Orchester, eine Mitgliedschaft lohnt sich in jedem Fall.
Unterstützen auch Sie unseren Verein in seiner Jugend-, Kultur- und Bildungsarbeit mit einer Fördermitgliedschaft in Höhe von mind. 5,- € im Monat.